SEPA-Umstellung
Seit 01.02.2014 ist das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer verpflichtend!
Bitte geben Sie bei der Einzugsermächtigung für die zu entrichtende Kfz-Steuer ab 01.02.20414 nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern nur noch den IBAN an.
Sollte der Halter vom Girokontoinhaber abweichen, muss das SEPA-Mandat mit 2 Unterschriften versehen sein, und zwar vom Halter und Kontoinhaber.
Bitte verwenden Sie das SEPA-Kombimandat des Zoll (unter Formulare eingestellt)!
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
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Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit