Ersatzdokumente

Gehen Fahrzeugpapiere verloren, so muss zunächst geprüft werden, ob sich der Halter im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) oder im Besitz der neuen EU-Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) befindet:

Verlust des Fahrzeugscheines mit gebührenpflichtigem Umtausch (Gebühren: 21,20 €)

  1. Fahrzeugbrief
  2. Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters
  3. Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Gebühren: 12,00 €)

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II
  2. Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters
  3. Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Verlust des Fahrzeugbriefes mit gebührenpflichtigem Umtausch (Gebühren: 34,40 €)

  1. Fahrzeugschein
  2. Eidesstattliche Erklärung des eingetragenen Fahrzeughalters unter Vorlage des Ausweises oder Reisepasses im Original
    (abzugeben bei einem Notar oder in der Zulassungsbehörde)

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Gebühren: 29,30 €)

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I
  2. Eidesstattliche Erklärung des eingetragenen Fahrzeughalters unter Vorlage des Ausweises oder Reisepasses im Original
    (abzugeben bei einem Notar oder in der Zulassungsbehörde)

Bei Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung bei Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 30,70 €.


Hinweis:
Beim Verlust des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II muss ein besonderes Verfahren, die sog. Aufbietung, durchgeführt werden.
Erst nach abgeschlossener Aufbietung (Dauer ca. 2 Wochen) kann das Ersatz-Papier ausgestellt werden.
Eine Außerbetriebsetzung kann zeitgleich mit der Beantragung der Ersatz-Papiere erfolgen.

Bei Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen muss der Halter bei der Polizei eine Diebstahlanzeige machen!
Bei Verlust von einem Kennzeichen ist ebenfalls eine Anzeige bei der Polizei zu machen!

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit