Sportbefreiung

Wenn eine länger andauernde Befreiung vom Schulsport notwendig wird, ist von der Schule ein schriftlicher Untersuchungsauftrag vorzulegen.

Durch eine/n Ärztin/Arzt der Gesundheitsabteilung wird bei einer körperlichen Untersuchung und einem persönlichen Gespräch festgestellt, wie lange und inwieweit die Schulsportbefreiung bzw. bestimmte Einschränkungen zu attestieren sind. Auch auf die möglichen und zumutbaren Sportarten wird verwiesen.

Ärztliche Befundberichte.

Ansprechpartner

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Dr.
Reif,
09421/973-360 411 340
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Zimmer: 340
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
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94315 Straubing
Fischmann, E.
09421/973-360 411 346
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Zimmer: 346
Telefon: 09421/973-360
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94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
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94315 Straubing
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Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr