Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraussetzungen nun bis 18 Jahre

Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht zahlen kann oder will, erhalten Kinder von Alleinerziehenden als Hilfe Unterhaltsvorschussleistungen der öffentlichen Hand. Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss grundsätzlich dann,

  • wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben.
  • wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht oder weniger als den Unterhaltsvorschuss zahlt.
  • wenn der alleinerziehende Elternteil nicht wieder verheiratet ist (unerheblich ist dabei, ob der Ehepartner Elternteil ist oder nicht).

Unter bestimmten Voraussetzungen haben nun auch Kinder von 12 bis 18 Jahren einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Das gilt aber nur

  • wenn sie keine Jobcenter-Leistungen beziehen oder
  • durch die Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
  • der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.

Folgende Unterhaltsvorschussbeträge werden ab 01.01.2025 gezahlt:

  • 227 Euro für Kinder unter 6 Jahren
  • 299 Euro für Kinder unter 12 Jahren
  • 394 Euro für Kinder unter 18 Jahren

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch von den unten stehenden Mitarbeiterinnen oder unter E-Mail uvg@landkreis-straubing-bogen.de

Die Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Nachname,
Telefon-Nr.

Zuständigkeit (Familienname des Kindes) Erreichbarkeit
Frau Diewald,
09421/973-337
A, B, C, D Mo. bis Fr. - vormittags
Frau Niemeier
09421/973-349
G, H

Di. Do.- ganztags
Fr – vormittags

Frau Staudinger
09421/973-347
E, F, L, O, T, U, V, W, X, Y, Z

Mo. - Mi. - ganztags

Do. - vormittags

Frau Biedrowski
09421/973-176
K, M, N, P, Qu, R Mo. - Do. - ganztags
Frau Gold
09421/973-249
I, J, S, Sch, St

Mo. - ganztags

Di. - Fr. - vormittags

Frau Haslbeck
09421/973-471
A-Z Rückholfälle Mi. - ganztags

Geburtsurkunde des Kindes sowie weitere den Kindesunterhalt betreffende Unterlagen (soweit vorhanden - z.B. Unterhaltsurkunde, Gerichtsurteil, Mahnschreiben an Unterhaltspflichtigen, Anwaltsschreiben usw.)

Ansprechpartner

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Gold, Cornelia
09421/973-249 117 C.156
Kontakt
Zimmer: C.156
Telefon: 09421/973-249
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Biedrowski, Gabriele
09421-973-176 117 C.155
Kontakt
Zimmer: C.155
Telefon: 09421-973-176
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Diewald, Evelyn
09421/973-337 117 C.154
Kontakt
Zimmer: C.154
Telefon: 09421/973-337
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Haslbeck, Christa
09421/973-471 117 C.155
Kontakt
Zimmer: C.155
Telefon: 09421/973-471
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Niemeier, Birgit
09421/973-349 117 C.155
Kontakt
Zimmer: C.155
Telefon: 09421/973-349
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Staudinger, Regina
09421/973-347 117 C.154
Kontakt
Zimmer: C.154
Telefon: 09421/973-347
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

AdresseRotes Haus
Äußere Passauer Str. 69 A
94315 Straubing