Gaststättenerlaubnis
- Grundsätze
1.1 Die Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen, somit kann eine Erlaubnis nur beantragt bzw. erteilt werden, wenn das Objekt bekannt ist. Es wird empfohlen, bereits vor Anpachtung eines Objekts mit dem Landratsamt Straubing-Bogen Kontakt aufzunehmen.
1.2 Der zukünftige Gastwirt muß keine beruflichen Voraussetzungen erfüllen. Sofern der Antragsteller aufgrund seiner Vorbildung (z.B. Kochlehre oder ähnliches) nicht befreit ist, ist jedoch eine eintägige Unterrichtung für Gastwirte bei der Industrie und Handelskammer (www.ihk-niederbayern.de), Kosten 51,00 EUR, zu besuchen. Im Rahmen dieses Kurses werden die grundlegenden Reglungen und Bestimmungen des Gaststättengesetzes sowie der einschlägigen schankanlagen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften vermittelt. - Erlaubnisverfahren
Im Erlaubnisverfahren ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob eine bereits bestehende Gaststätte in unverändertem Umfang und ohne nennenswerte Umbauten fortgeführt werden soll (= Fortführung) oder beabsichtigt ist, eine Gaststätte neu zu errichten (= Neuerrichtung) bzw. eine bestehende Gaststätte in Größe, Raumaufteilung oder Funktionalität zu verändern (= Änderung).
2.1. Neuerrichtung / Raumänderung
Sofern es sich um eine Neuerrichtung handelt oder eine räumliche Änderung (insbesondere Ausdehnung) beabsichtigt ist, ist zuerst beim Landratsamt Straubing-Bogen - Bauabteilung - eine Baugenehmigung/ Nutzungsänderung zu beantragen. In diesem Fall empfiehlt es sich zwar, zeitgleich den gaststättenrechtlichen Antrag zu stellen, um ein insgesamt schnellstmögliches Genehmigungsverfahren zu gewährleisten; es ist hier jedoch ausdrücklich zu betonen, dass vor Abschluss des Bauverfahrens bzw. der Vorlage einer schriftlichen Baufreigabe durch das Landratsamt Straubing-Bogen - Bauabteilung - eine Gaststättenerlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden kann und somit der Betrieb nicht eröffnet werden darf.
2.2 Bestehender Betrieb (=Fortführung)
Ein bestehender Betrieb kann in aller Regel in unverändertem Umfang und Ausmaß fortgeführt werden. Es empfiehlt sich vor der Anpachtung des Objektes mit dem Landratsamt Straubing-Bogen - Sachgebiet 41 - Kontakt aufzunehmen, um möglichen Unstimmigkeiten vorzubeugen.
2.3. Antragstellung
Der Gaststättenantrag ist bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu stellen.
2.4 Erlaubnisversagung
Sofern der Antragsteller vorbestraft ist oder sonstige gravierende negative Erkenntnisse über den Antragsteller vorliegen, ist eine Versagung der beantragten Gaststättenerlaubnis möglich.
2.5 Vorläufige Erlaubnis
Bei unveränderter Fortführung eines Betriebes wird in der Regel eine vorläufige Erlaubnis erteilt. Eine vorläufige Erlaubnis kann jedoch nicht für eine Neuerrichtung erteilt werden.
2.6. Endgültige Erlaubnis
Die endgültige Erlaubnis wird im Falle einer Fortführung ca. 3 Monate nach Antragstellung erteilt, sofern keine Hinderungsgründe bestehen. Die endgültige Erlaubnis wird im Falle einer Neuerrichtung nach Erhalt der Baugenehmigung erteilt, sofern keine anderweitigen Hinderungsgründe bestehen. - Sonstiges
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen sind die ausländerrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten (insbesondere für Antragsteller außerhalb des EU-Bereiches). Auskünfte gibt die Ausländerbehörde des Landratsamtes Straubing-Bogen
- Vollständig ausgefüllter Antrag bei der Betriebssitzgemeinde zu beantragen
- Pachtvertrag in Kopie
- Aktueller Grundrissplan Maßstab 1:100
- Kopie Gesundheitszeugnis/Gesundheitsbelehrung
- Kopie Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe von der Industrie-und Handelskammer
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen) zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen) zur Vorlage bei Behörden
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
09421/973-128 | 177 | 218 | wunsch-traexler@landkreis-straubing-bogen.de | |
|
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr
Copyrightinformationen
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutzerklärung nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl
Statistik & Analyse:
Cookies dieser Kategorie können über unsere Website von unserem eigenem Statistiktool, oder von Drittanbietern gesetzt werden. Sie dienen dazu, ein nicht personalisiertes, jedoch allgemeines Surfverhalten auf unseren Seiten zu erkennen. Über diese Auswertung können wir das Angebot der Webseite noch besser für unsere Besucher optimieren.
Name: Matomo/Piwik
Dauer: 30 Tage
Art: 3rd Party
Kategorie: Statistik
Beschreibung: Diese Webseite verwendet den Open Source Webanalysedienst Matomo, vormals Piwik, der mit Cookies arbeitet. Die durch Matomo erhobenen Daten werden anonymisiert und zu Analysezwecken in unserem Auftrag auf dem Server der digitalfabriX GmbH gespeichert. Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie diese Funktionen hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Webbrowser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies allerdings zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite daher wieder aktiviert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle der Nutzung der Opt-Out-Funktion gegebenenfalls nicht sämtliche Möglichkeiten dieser Webseite vollumfänglich nutzbar sind.
Komfort:
Durch diese Cookies können wir Ihnen eine erweiterte Funktionalität bereitzustellen. Die Cookies können von uns selbst, oder von Drittanbietern gesetzt werden, deren Dienste wir auf unseren Seiten verwenden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.