SEPA-Umstellung

Seit 01.02.2014 ist das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer verpflichtend!

Bitte geben Sie bei der Einzugsermächtigung für die zu entrichtende Kfz-Steuer ab 01.02.20414 nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl, sondern nur noch den IBAN an.

Sollte der Halter vom Girokontoinhaber abweichen, muss das SEPA-Mandat mit Unterschriften versehen sein, und zwar vom Halter und Kontoinhaber.


Bitte verwenden Sie das SEPA-Kombimandat des Zoll (unter Formulare eingestellt)!

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
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