Genehmigungen für Großraum-/Schwertransporte

Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten bzw. für Sonderfahrzeuge

1. Rechtsgrundlage:

Nach § 29 Abs. 3 StVO (Erlaubnis) und/oder § 46 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 StVO (Ausnahmegenehmigung) bedürfen alle Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen die länger, breiter, höher und schwerer als die maximalen Abmessungen sind ,einer Erlaubnis bzw. einer Ausnahmegenehmigung.

2. Zuständigkeit:

Das Landratsamt Straubing-Bogen ist für alle Transporte zuständig, welche im Landkreis Straubing-Bogen beginnen sowie für Anträge von Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Landkreis Straubing-Bogen haben.

3. Abmessungen:

  

Sattelzüge: Max. zul. Länge von 16,50m + 1,50m Ladungsüberhang nach hinten sind nicht genehmigungspflichtig.
Hängerzüge: Max. zul. Länge von 18.75m + 1.50m Ladungsüberhang nach hinten sind nicht genehmigungspflichtig.

Die Gesamtbreite darf maximal 2,55m, die Gesamthöhe 4,00m und das Gesamtgewicht darf max. 40,00 t betragen. Alle darüber liegenden Abmessungen bedürfen einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung .

Überschreiten Fahrzeuge im Leerzustand diese Abmessungen, so ist bei der zuständigen Bezirksregierung eine Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Bau- und Betriebsvorschriftten nach § 70 StVZO zwingend erforderlich, welche uns unaufgefordert vorzulegen ist.

Für überbreite Sonderfahrzeuge wie Mähdrescher (ab 3,11 m Breite), Autokräne, Betonpumpen, Radbagger usw. gibt es Sonderbestimmungen, welche wir Ihnen auf Ihre spezielle Anfrage detailliert erläutern.

4. Einzel- oder Dauererlaubnis/-ausnahmegenehmigung:

Dauer: bei Sattelzügen von 3 Monaten bis zu 3 Jahren:
Länge max. 20,00m; Breite max. 3,00m; Höhe max. 4,00m; Gewicht max. 40,00t

Dauer: bei Hängerzügen von 3 Monaten bis zu 3 Jahren:
Länge max. 22,00m; Breite max. 3,00m; Höhe max. 4,00m; Gewicht max. 40,00t

z.B Gebühr für eine deutschlandweite 3- Jahreserlaubnis/-ausnahmegenehmigung von 700,00 Euro.

Für alle Transporte, welche größere Abmessungen haben, ist nur eine Einzelerlaubnis bis zu max. 8 Fahrten auf einer bestimmten Strecke je Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung möglich.

Dauererlaubnisse für die Sonderfahrzeuge, wie z.B. Mähdrescher sind bis auf 3 Jahre möglich. Auf Ihre spezielle Anfrage erhalten Sie nähere Auskünfte.

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