Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein Beratungs- und Betreuungsangebot für alle 14-20jährigen jungen Menschen aus dem Landkreis Straubing-Bogen, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind.

Die Jugendgerichtshilfe versucht Hintergründe für die Tat bzw. dass Verhalten des jungen Menschen zu verstehen. Auf dieser Basis kann die Jugendgerichtshilfe dem jungen Menschen Unterstützung anbieten. Zudem versucht die JGH dem Gericht zu vermitteln, wie es zu der Straftat gekommen ist, und welche Maßnahmen des Gerichts als Ahndung erzieherisch sinnvoll erscheinen.

Den rechtlichen Rahmen für das Arbeitsgebiet Jugendgerichtshilfe bilden das SGB VIII und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Insbesondere erfüllt der Fachdienst Jugendgerichtshilfe die Pflichtaufgabe der Jugendhilfe gem. §§ 1, 2/Abs. 3 Nr. 8, 52 SGB VIII und § 38 JGG.

Ansprechpartner

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09421/973-756 760
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Telefon: 09421/973-756
Fax: 760
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94315 Straubing

Außenstelle Landratsamt Straubing-Bogen

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Kolbstr. 5
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