Förderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen
Für Kinder unter einem Jahr werden anfallende Elternbeiträge nur übernommen, wenn die Betreuung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulausbildung, Hochschulausbildung, Eingliederungsmaßnahme oder die Leistung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist (siehe § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII).
Bei der Übernahme der Gebühren für schulpflichtige Kinder erfolgt zudem eine Bedarfsprüfung.
Der Freistaat Bayern hat am 16.05.2019 (GVBl Nr. 9/2019 vom 24.05.2019) einen Elternbeitragszuschuss von monatlich 100,00 € beschlossen. Dieser wird ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet bis zur Einschulung gewährt. Hierfür ist kein Antrag der Eltern erforderlich.
Ein Antrag der Eltern auf Kostenübernahme beim Amt für Jugend und Familie ist nur erforderlich, wenn der Elternbeitrag mehr als 100,00 Euro monatlich beträgt.
Kann der Elternbeitrag auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse für den Besuch einer Kinderkrippe ab Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes, einer Kindertagesstätte (unter Berücksichtigung des Elternbeitragszuschusses) oder eines Hortes nicht geleistet werden, wird dieser vom Amt für Jugend und Familie ganz oder teilweise übernommen,
wenn Eltern oder Kinder nachfolgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel nach SGB XII,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
oder
ganz oder teilweise übernommen,
wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Bei Erstanträgen kann eine Übernahme des Elternbeitrags erst ab Antragsmonat erfolgen.
Neben dem Elternbeitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 01.01.2020 eingeführt. Es wird ab dem Monat, der auf die Vollendung des 1. Lebensjahres folgt an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Das Krippengeld wird bis zu 100,00 Euro monatlich für tatsächlich getragene Elternbeiträge in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung oder Tagespflege gezahlt.
Zwischen Krippengeld und Kostenbeitragsübernahme durch das Amt für Jugend und Familie gibt es kein Vor-/Nachrangverhältnis. Es darf jedoch nicht zu Doppelleistungen kommen.
Für die Gewährung ist ein Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erforderlich (https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php).
Eine Aufteilung der Bezirke für die Kostenübernahme beim Amt für Jugend und Familie finden Sie hier zum Download.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
09421/973-295 | 117 | 142 | Malecek.Alina@landkreis-straubing-bogen.de | |
|
|||||
|
09421/973-523 | 117 | 145 | Winklmeier.Emma@landkreis-straubing-bogen.de | |
|
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr
Rotes Haus
Copyrightinformationen
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutzerklärung nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl
Statistik & Analyse:
Cookies dieser Kategorie können über unsere Website von unserem eigenem Statistiktool, oder von Drittanbietern gesetzt werden. Sie dienen dazu, ein nicht personalisiertes, jedoch allgemeines Surfverhalten auf unseren Seiten zu erkennen. Über diese Auswertung können wir das Angebot der Webseite noch besser für unsere Besucher optimieren.
Name: Matomo/Piwik
Dauer: 30 Tage
Art: 3rd Party
Kategorie: Statistik
Beschreibung: Diese Webseite verwendet den Open Source Webanalysedienst Matomo, vormals Piwik, der mit Cookies arbeitet. Die durch Matomo erhobenen Daten werden anonymisiert und zu Analysezwecken in unserem Auftrag auf dem Server der digitalfabriX GmbH gespeichert. Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie diese Funktionen hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Webbrowser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies allerdings zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite daher wieder aktiviert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle der Nutzung der Opt-Out-Funktion gegebenenfalls nicht sämtliche Möglichkeiten dieser Webseite vollumfänglich nutzbar sind.
Komfort:
Durch diese Cookies können wir Ihnen eine erweiterte Funktionalität bereitzustellen. Die Cookies können von uns selbst, oder von Drittanbietern gesetzt werden, deren Dienste wir auf unseren Seiten verwenden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.