12. Warum ist das Jugendgericht zuständig, obwohl ich schon volljährig bin?

  • Auch auf Volljährige, also über 18-jährige, kann das Gericht noch das Jugendgerichtsgesetz anwenden. Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene hinsichtlich seines individuellen Entwicklungsstandes noch eher einem Jugendlichen gleichstand bzw. wenn die  Tat hinsichtlich ihrer Art oder den Umständen noch typisch für einen sich in der Entwicklung befindlichen jungen Menschen war.
  • Reifeverzögerungen können in der gesundheitlichen und erzieherischen Entwicklung begründet sein und in verschiedenen Bereichen sichtbar werden. Zudem hat sich in den letzten Jahrzehnten der Zeitpunkt des Erwachsendwerdens nach einhelliger Meinung vieler Experten, über den Zeitpunkt des 18. Lebensjahres hinaus geschoben.
  • Um darüber entscheiden zu können ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, ist das Gericht auf die Unterstützung der Jugendgerichtshilfe angewiesen. Damit die Jugendgerichtshilfe eine zutreffende Einschätzung abgeben kann, ist sie auf die Mitarbeit des Betroffenen angewiesen.

     

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