Wohngeld

Wohngeldbehörde, Miet- und Lastenzuschuss

Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html). Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.


Seit über 50 Jahren unterstützt das Wohngeld einkommensschwache Bürger bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mietverhältnisse, Heimbewohner) oder als Lastenzuschuss (Eigentümer eines Eigenheims oder Eigentumswohnung) geleistet. Vom Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sind unter anderem die Personen ausgeschlossen, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde, bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet. Es darf auch auf die unten angegebenen Links hingewiesen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde gerne zur Verfügung.

Sachbearbeiterinnnen:

  • Frau Hüttenkofer:
    • zuständig für Mietzuschuss, Buchstabe Nachname A bis DA
    • Sprechzeiten:
      • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
      • Donnerstag, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Frau Drexler:
    •  Buchstabe Nachname PH bis Z
    • Sprechzeiten:
      • Montag bis Freitag, 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
      • Montag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Frau Moll: 
    • Buchstabe Nachname DB bis GR
    •  Sprechzeiten:
      • Montag bis Freitag, 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr 
      • Montag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Frau Schubert:
    • Buchstabe Nachname GS bis PG
    • Sprechzeiten:
      • Montag bis Freitag, 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
      • Montag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Drexler, Tamara
09421/973-218 169 22
Kontakt
Zimmer: 22
Telefon: 09421/973-218
Fax: 169
Anschrift
94315 Straubing
Hüttenkofer, Martina
09421/973-378 169 21
Kontakt
Zimmer: 21
Telefon: 09421/973-378
Fax: 169
Anschrift
94315 Straubing
Moll, Dalina
09421/973-467 169 21
Kontakt
Zimmer: 21
Telefon: 09421/973-467
Fax: 169
Anschrift
94315 Straubing
Schubert, Simone
09421/973-552 169 22
Kontakt
Zimmer: 22
Telefon: 09421/973-552
Fax: 169
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr