Stellvertretungserlaubnis Gaststätten (vorläufig)
Den Antrag stellt der Inhaber der Gaststättenerlaubnis über die Gemeinde, in der sich die Gaststätte befindet.
Für Stellvertreter, die eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einem anderen übernehmen wollen, kann eine vorläufige Stellvertretererlaubnis für drei Monate beantragt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterrichtungsnachweis für Gastwirte der Industrie und Handelskammer (IHK)
- Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz
- Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!).
Die Gebühr beträgt zwischen 20 € und 250 €.
Gaststättengesetz (GastG)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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09421/973-128 | 177 | A.306 | wunsch-traexler@landkreis-straubing-bogen.de | |
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Landratsamt Straubing-Bogen
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Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr