ÖPNV

Die öffentliche Verkehrsbedienung des Landkreisgebietes erfolgt durch Busse und Bahnen. Mit der Gründung der Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land (VSL) wurde für den Großteil der Regionalbuslinien ein einheitlicher Tarif eingeführt. Die Bahn, der Stadtbusverkehr der Stadt Straubing sowie einige wenige Landkreisbuslinien verkehren außerhalb dieses Tarifgefüges. Die Nahverkehrsangebote einschließlich des Wartehallenbaus fördert der Landkreis durch erhebliche Zuschüsse. Weitere Mittel wendet der Landkreis auf, um auf den Linien günstige Tarife zu gewährleisten. 

Neben der Hauptbahnlinie Regensburg-Passau mit den Bahnhöfen Radldorf und Straßkirchen im Landkreis verkehren auf der Gäubodenbahn Neufahrn – Straubing – Bogen Nahverkehrszüge täglich im Stundentakt. 

23 Buslinien führen aus dem gesamten Landkreisgebiet bzw. aus dem regionalen Nahverkehrsraum Straubing in die Stadt Straubing.   

26 weitere Buslinien bedienen die Schulstandorte Bogen und Mallersdorf-Pfaffenberg im Landkreis sowie Viechtach, Deggendorf und Neufahrn in Nachbarlandkreisen. 

Darüber hinaus gibt es folgende alternative Bedienungsangebote:

Die Umweltjahreskarte, die Zehnerkarte und die Verkehrskooperation Landkreis Straubing-Bogen/Stadt Straubing werden nachstehend näher dargestellt. 

Für Auskünfte und Informationsmaterial zum öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Straubing-Bogen sowie für Tarif- und Fahrplanauskünfte, Ideen, Kritik und Anregungen stehen zur Verfügung:  

Landratsamt Straubing –Bogen
- ÖPNV -
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
T
el. 09421/973-200
Fax: 09421/973-169

VSL-Geschäftsstelle
Bahnhofplatz 6 - I. Stock
94315 Straubing
T
el.: 09421/755985
Fax: 09421/755986
E-Mail: info@vsl-bus.de


Die Umweltjahreskarte

Die Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land (VSL) bietet auf ihren Linien die Umweltjahreskarte an. Zum Erwerb dieses vom Landkreis Straubing-Bogen bezuschussten Fahrscheines sind nur Schüler, Studenten und Auszubildende berechtigt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen haben. Der Fahrpreis der Umweltjahreskarte ist gegenüber 12 Schülermonatskarten um ca. 33% günstiger. Die Ermäßigung wird zu gleichen Anteilen von der VSL und vom Landkreis übernommen. 

Die Zehnerkarte

Die Verkehrsgemeinschaft Straubinger Land (VSL) bietet auf ihren Linien eine Zehnerkarte an. Dieser Fahrschein gilt für 10 einfache Fahrten in einem Zeitraum von 3 Monaten. Der Preis dieser Karte ist gegenüber dem Einzelfahrschein um 25 % ermäßigt.  Die Ermäßigung wird von den Verkehrsunternehmen und vom Landkreis getragen. 

Verkehrskooperation Landkreis Straubing-Bogen und Stadt Straubing
Zwei öffentliche Verkehrsmittel - nur einmal bezahlen!

Die ÖPNV-Kooperation Straubing Stadt und Land unterstützt die Nutzer des ÖPNV. Die Fahrgäste werden finanziell entlastet. Dadurch soll die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver für die Bürger/innen gestaltet werden. Mehr Fahrgäste im ÖPNV bedeutet weniger Individualverkehr und somit weniger Verkehrsstau und eine Reduzierung umweltschädlicher Belastungen durch Lärm und Abgase. Und so funktioniert die Kooperation:


  • Fahrt aus dem Landkreis in die Stadt (Landkreisbürger)

    Fahrgäste mit Einzel-, Tages-, Familientages- oder Zehnerkarte der VSL oder Bahn:
    Zeigen Sie Ihre Fahrkarte dem Fahrer des Stadtbusses. Nach erfolgter Kontrolle durch den Fahrer erhalten Sie eine für den gleichen Tag gültige, entsprechende Stadtbusfahrkarte:

    Einzelfahrkarte Umlandlinie  <> Einzelfahrkarte Stadtbusverkehr
    Zehner-/Tageskarte Umlandlinie <> Tageskarte Stadtbusverkehr
    Familientageskarte Umlandlinie <> Partner-Tageskarte Stadtbusverkehr

    Fahrgäste mit Zeitkarten der VSL oder Bahn erhalten im Verkehrsbüro der Stadtwerke Straubing GmbH in der Heerstraße 43 kostenlos eine gleichwertige Fahrkarte für den Stadtbus-Verkehr. Dazu müssen die Zeitfahrkarte und ein amtl. Ausweis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt nicht für Schüler/innen mit kostenfreier Schülermonatskarte, die sie über einen Aufgabenträger erhalten haben (i. d. R. bis einschließlich Klasse 10). Schüler/innen, die einen Fahrtkostenerstattungs-anspruch geltend machen können, fallen ebenfalls nicht unter diese Regelung.

    Achtung:
    Während der Fahrt mit dem Stadtbus muss die Fahrkarte der VSL bzw. der Bahn aufbewahrt und auf Verlangen mit vorgezeigt werden. Fahrscheine der VSL oder der Bahn berechtigen alleine nicht zum kostenlosen Umstieg in den Stadtbusverkehr. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an uns oder die Stadtwerke Straubing.


  • Fahrt innerhalb der Stadt Straubing auf Linien der VSL (Stadtbürger)

    Bürger aus dem Stadtgebiet Straubing, deren Start- und Zielort im Stadtgebiet nicht vom Stadtbus-Verkehr bedient werden (z. B. Sossau, Unterzeitldorn und Hornstorf) können mit ihrer Stadtbusfahrkarte kostenlos auf die VSL-Linien umsteigen und bis zu ihrer Haltestelle im Stadtgebiet fahren. Es muss die zeitlich nächstmögliche VSL-Verbindung gewählt werden.
    Diese Regelung gilt nicht für Schüler/innen mit kostenfreier Schülermonatskarte, die sie über einen Aufgabenträger erhalten haben (i. d. R. bis einschließlich Klasse 10). Schüler/innen, die einen Fahrtkostenerstattungsanspruch geltend machen können, fallen ebenfalls nicht unter diese Regelung.
    Die Fahrkarte des Stadtbus-Verkehrs muss in der VSL-Linie dem Busfahrer vorgezeigt werden.


  • Fahrt aus der Stadt in den Landkreis (Stadtbürger mit Zeitkarten VSL/Bahn)

    Fahrgäste mit Wohnsitz in der Stadt Straubing und mit Zeitkarten der VSL oder Bahn erhalten im Verkehrsbüro der Stadtwerke Straubing GmbH in der Heerstraße 43 kostenlos eine gleichwertige Fahrkarte für den Stadtbus-Verkehr. Dazu müssen die Zeitfahrkarte und ein amtl. Ausweis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt nicht für Schüler/innen mit kostenfreier Schülermonatskarte, die sie über einen Aufgabenträger erhalten haben (i. d. R. bis einschließlich Klasse 10). Schüler/innen, die einen Fahrtkostenerstattungsanspruch geltend machen können, fallen ebenfalls nicht unter diese Regelung.

    Achtung: Während der Fahrt mit dem Stadtbus muss die Fahrkarte der VSL bzw. der Bahn aufbewahrt und auf Verlangen mit vorgezeigt werden. Fahrscheine der VSL oder der Bahn berechtigen alleine nicht zum kostenlosen Umstieg in den Stadtbusverkehr. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an uns oder die Stadtwerke Straubing.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Tschimmel, Brigitte
09421/973-215 550 403
Kontakt
Zimmer: 403
Telefon: 09421/973-215
Fax: 550
Anschrift
94315 Straubing
Haberl, Kathrin
09421/973-200; Mo-Fr vormittags 550 401
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Zimmer: 401
Telefon: 09421/973-200; Mo-Fr vormittags
Fax: 550
Anschrift
94315 Straubing
Hien, Nathalie
09421/973-562 550 401
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Zimmer: 401
Telefon: 09421/973-562
Fax: 550
Anschrift
94315 Straubing
Tremmel, Laura
09421/973-526 550 401
Kontakt
Zimmer: 401
Telefon: 09421/973-526
Fax: 550
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
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Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr