Mietangebote für anerkannte Asylbewerber

Anerkannte Asylbewerber benötigen dringend Wohnungen. Nachdem diese Personen den Anerkennungsbescheid erhalten haben, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Besonders die ehrenamtlichen Helferkreise vor Ort helfen bei der Wohnungsvermittlung und brauchen dazu dringend Mietangebote.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingen für die Vermietung und finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Ihr Mietangebot wir vom Landratsamt weitergeleitet. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.

Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen. 

Bei Mietobjekten in der Stadt Straubing oder in einem anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.

 Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.

Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. 
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:

Formular Mietangebote für Asylbewerber 

Zur Orientierung hier die im Landkreis Straubing-Bogen geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:

Landkreis Straubing-Bogen  (Mietobergrenzen nach § 12 WoGG); Mietenstufe 1

 

Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder

Wohnungsgröße

Höchstbetrag incl. Betriebskosten
ohne Heizkosten

1

50 qm

343,20

2

65 qm

415,80

3

75 qm

495,00

4

90 qm

577,50

5

105 qm

660,00

Mehrbetrag jedes
weiteres Haushaltsmitglied

15 qm

71,00

 

Orientierungswerte: Kaltmiete 5,36 Euro bis 75 m² Wohnfläche (ab. 1.7.2014); alle anderen 4,85 Euro m²; Betriebskosten 1,50 Euro/qm.

Rollstuhlbenutzer + 15 qm (Wohnraumförderungsbestimmungen Bayern)

 

Heizkosten werden individuell geregelt; Vergleichswert Bundesheizspiegel!

 

 

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Baumann, Ludwig
09421/973-240 142 5
Kontakt
Zimmer: 5
Telefon: 09421/973-240
Fax: 142
Anschrift
94315 Straubing
Dengler, Marion
09421/973-348 142 14
Kontakt
Zimmer: 14
Telefon: 09421/973-348
Fax: 142
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr