Umschreibung

Umschreibungen untergliedern sich wie folgt

  1. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das im Landkreis Straubing-Bogen noch zugelassen ist
  2. Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges, das zuletzt im Landkreis Straubing-Bogen zugelassen war
  3. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das außerhalb des Landkreises Straubing-Bogen noch zugelassen ist
  4. Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges, das zuletzt außerhalb des Landkreises Straubing-Bogen zugelassen war

 

Anmerkung: 

Seit 01.01.2015 ist der bundesweite Kennzeichenbeibehalt bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik möglich!
Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bestehen bleibt!
Dabei sind die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder nicht mehr vorzulegen (sofern keine Änderungen vorgenommen werden müssen)!

Seit 01.10.2019 ist der bundesweite Kennzeichenbeibehalt auch bei Halterwechsel innerhalb der Bundesrepublik möglich!
Dabei ist die Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) vorzulegen!

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung - 7stelliger alphanumerischer Code)
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, bei Firmen Handeslregisterauszug 
  • evtl. Vollmacht, bei minderjährigem Fahrzeughalter Unterschrift beider Erziehungsberechtigter (bei alleinigem Sorgerecht zusätzl. Sorgerechtsbeschluss) 
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (mit IBAN)
  • Kennzeichenschilder sind vorzulegen bei Umschreibungen nach Punkt 1 und 3, Ausnahme siehe Anmerkung oben

Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. 

Link zurAnlage GebOSt - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit