Bildung und Teilhabe

Bezieher von Leistungen, von Kinderzuschlag, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben grundsätzlich Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Es soll Kindern und Jugendlichen unter anderem die Teilnahme an Klassenausflügen, Angeboten zur Lernförderung, zu Sport- und Freizeitmaßnahmen, für den Schulbedarf, Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen ermöglichen.

Ab dem 01.01.2022 ergeben sich teilweise Änderungen in den Zuständigkeiten und damit bei Ihren Ansprechpartnern zu den entsprechenden Zeiten.

Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag: Wohngeldbehörde des Landratsamts Straubing-Bogen jeweiliger Sachbearbeiter

Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII: Grundsicherungsamt des Landratsamts Straubing-Bogen beim jeweiligen Sachbearbeiter

Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG: Ausländeramt des Landratsamtes Straubing-Bogen

Anträge sind beim Landratsamt Straubing-Bogen oder den Gemeindeverwaltungen erhältlich. Zudem sind auch im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice – Formulare und Merkblätter - Bildung und Teilhabe abrufbar.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Engl, Judith
09421/973-549 169 23
Kontakt
Zimmer: 23
Telefon: 09421/973-549
Fax: 169
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr