Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Der Jugendschutz teilt sich in zwei Bereiche.

Prävention - Hierbei sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- u. Jugendschutzes gemacht werden. Damit sind alle Anstrengungen gemeint, die darauf abzielen, Gefährdungen und Schädigungen frühezeitig zu erkennen und zu verhindern. 

Gesetzlicher Jugendschutz - Mit diesenm Begriff sind jene Maßnahmen gemeint, um mit repressiven Mitteln Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit abzuwenden und zwar auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches. Primär geht es dabei um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz die mit Bußgeldern geahndet werden können. Die Rechtsfolgen aus dem Gesetz treffen nur Gewerbetreibende, Veranstalter und sonstige Erwachsene, nicht aber Minderjährige.

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