Baugenehmigung

Vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (auch Aufschüttungen, soweit sie nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen sind; Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, Campingplätze und Wochenendplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge) muss der Bauherr die erforderliche Baugenehmigung einholen. Der erforderliche Bauantrag ist mit allen zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen über die Gemeinde, in deren Bereich das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, dem Landratsamt Straubing-Bogen vorzulegen.

Dem Antrag auf Erteilung einer baurechtlichen Gestattung müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden: - Amtlicher Lageplan M 1:5000 - Amtlicher Lageplan M 1:1000 mit Angabe der bestehenden und geplanten Gebäude innerhalb eines angemessenen Umgriffs (ca. 25 m), ihrer Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem Baugrundstück. - Baubeschreibung - Bauzeichnungen im Maßstab M 1:100 mit allen Unterschriften der angrenzenden Grundstücksnachbarn unter Angabe der Fl.Nrn. und Adressen, bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten - Nachweis der Stellplätze und Garagen - Berechnung der Wohnflächen und des umbauten Raumes mit Baukosten - Angaben für die Baustatistik - Geländeschnitt bei Hanggrundstücken - Gutachten eines privaten Sachverständigen für Abwasserwirtschaft, soweit ein Anschluss an einen gemeindlichen Kanal nicht möglich ist. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Bauantrages.

Für die Baugenehmigung werden zwischen 1 v. T. und 4 v. T. der Baukosten als Baugenehmigungsgebühr und die anfallenden Auslagen erhoben. Für evtl. erforderliche Befreiungen bzw. Ausnahmen ist eine gesonderte Gebühr festzusetzen.

Bayerische Bauordnung (BayBO), Baugesetzbuch (BauGB)

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