14. Gibt es einen Grund nicht zur Verhandlung gehen zu müssen?

  • Der einzige Grund nicht zu einer Verhandlung zu erscheinen ist eine ernsthafte Erkrankung. Dabei reicht aber eine normale Krankmeldung des Arztes (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nicht aus. Der Arzt muss die Verhandlungsunfähigkeit attestieren. Dieses Attest muss dem Gericht noch vor der Verhandlung vorgelegt werden. Nur dann ist man hinreichend entschuldigt.
  •  Darüber hinaus kann es natürlich Zwischenfälle geben, die ein Verschieben der Verhandlung sinnvoll bzw. erforderlich machen (z.B. wichtige Prüfungen, Todesfall in der Familie, lang geplanter Urlaub usw.). Wichtig ist aber, dass man so schnell wie möglich das Gericht verständigt und dies abklärt. Die Entscheidung trifft immer der zuständige Jugendrichter. Erhält man keine Abladung, so findet der Termin statt.
  • Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie jederzeit gerne die Jugendgerichtshilfe um Rat fragen. Die Jugendgerichtshilfe kann auch für Sie abklären, ob das Jugendgericht eine Verhandlung eventuell verschiebt. Sollten Sie einen Anwalt haben, wird dieser sich gerne darum kümmern.

     

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