9. Die JGH sitzt im Jugendamt - muß ich ins Heim wenn ich dorthin gehe?

  • Nein - erst einmal ist die Jugendgerichtshilfe ein Beratungsangebot. Gegen den Willen der Eltern passiert gar nichts. 
  • Sollte es daheim so große Schwierigkeiten geben, dass zu Hause gar kein Auskommen mehr möglich ist, kann die Jugendgerichtshilfe Kontakte herstellen, die für andere Hilfen bis hin zu einer stationären Unterbringung sorgen können.
  • Wenn der Wunsch bzw. das Interesse besteht, kann die Jugendgerichtshilfe auch an andere Beratungsstellen vermitteln (Schuldner-, Drogen oder Erziehungsberatung). Dies geschieht aber nur dann, wenn dies vom Betroffenen auch gewünscht wird.
  • Eine Maßnahme gegen den Willen des Jugendlichen bzw. gegen den Willen der Eltern kann vom Jugendamt nur dann eingeleitet werden, wenn eine ganz massive Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies ist im Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe aber nur sehr selten der Fall. 

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