Erneuerung Stempelplakette

Sind Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern unkenntlich geworden, so können diese bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden.

Bei Nachstempelungen im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit müssen beide Schilder vorgelegt werden, damit zwei einheitliche Stempelplaketten zugeteilt werden können.
  • Kennzeichenschild(er)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

Das Fahrzeug muss außerdem eine gültige Hauptuntersuchung haben!

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
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Telefon: 09421/973-0
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Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit