Ersatz Führerschein bei Verlust

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Als Einwohner/-in des Landkreises Straubing-Bogen beantragen Sie den Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) am Landratsamt Straubing-Bogen.

Der Antrag wird in persönlicher Vorsprache unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen bearbeitet.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Umtausch:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
  • Aktuelles BIOMETRISCHES Passbild (nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige von der Polizei
  • bei sonstigem Verlust: Versicherung an Eides Statt (Landratsamt oder Notar)

Sollte die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar ihrer Wahl abgelegt worden sein, ist die Vorlage im Original erforderlich.

33,00 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei

30,70 € für eidesstattliche Versicherung über Verlust des Führerscheins

Landratsamt Straubing-Bogen - Führerscheinstelle

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen - Führerscheinstelle
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-921
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7:45 – 12:00 Uhr Montag: 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 13:00 – 17:00 Uhr Schalterschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.