Coronavirus: Unterstützung für Unternehmen

Die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft sind enorm. Umsatzrückgänge, fehlende Mitarbeiter, Reisebeschränkungen u. v. m. erschweren in vielen Fällen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Die Wirtschaftsförderung als starker Partner an Ihrer Seite stellt hier aktuelle Informationen für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer zusammen, um Sie bestmöglich auf dem Weg durch die Krise zu begleiten.


Update 10.05.2022:

Statistik der Corona-Wirtschaftshilfen im Landkreis Straubing-Bogen (Link zum Standortportal Bayern)


Update 21.09.2021:

Statistik der Corona-Wirtschaftshilfen im Landkreis Straubing-Bogen (Link zum Standortportal Bayern)


Update 21.4.2021:

Pressemittelung 134/21, STMWI: Aiwanger: "Wichtige Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe"


Update 13.42.2021:

Pressemitteilung: IHK München und Oberbayern zieht Zwischenbilanz der Coronahilfen

   


Update 10.02.2021:

Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) (bayern.de)


Update 10.12.2020:

Themenblatt Unterstützung für Bayerns Unternehmen in der Corona-Krise


Update 8.12.2020:

Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden


Update 16.6.2020:

BMWi Pressemittelung 12.6.2020: Altmaier: „Mit Überbrückungshilfe werfen wir den Mittelstandsmotor wieder an“ 


Update 18.5.2020:

Bay. Ministerialblatt vom 14.5.2020: Hygienekonzept für die Gastronomie


Update 5.5.2020:

STMWI Pressemitteilung 108/20: LfA-Schnellkredite starten am 5. Mai

STMWI Pressemitteilung 107/20: Wirtschaftsministerium warnt vor gefälschten E-Mails


Update 21.4.2020:

Positivliste der geöffneten Geschäfte, inkl. Geschäften, die ab dem 27.4.2020 wieder öffnen dürfen, Stand 17.4.2020


Update 17.4.2020:

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. April 2020


Update 16.4.2020:

In einem digitalem Life-Talk für die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates Bayern wurden die Themen "Wie kommen die Krisen-Hilfen des Staates schneller in die Betriebe?" und "Was bietet der neue Corona-Schutzschirm-Kredit der LfA Förderbank Bayern?" erörtert.

Weitere Informationen:


Update 15.4.2020:

Webseite Soforthilfe Corona des STMWI


Update 14.4.2020:

Informationen und Antrag zum Bonus für Pflege- und Rettungskräfte (STMGP)

Formular für neue Pendlerregelung mit Tschechien


Update 8. April 2020:

STMGP, Pressemitteilung 110: Huml: Corona-Bonus ist Zeichen der Anerkennung für Pflege- und Rettungskräfte, Anträge können beim Landesamt für Pflege gestellt werden


Update 7. April 2020:

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Krisenkabinett: Staat haftet zu 100 Prozent für Kredite (Beitrag BR vom 6.4.2020)


Update 6. April 2020:

STMWI Pressemitteilung 87/20: Betriebsschließungsversicherungen: Bayerische Lösung für Hotels und Gaststätten


Update 1. April 2020:

STMWI Pressemitteilung 81/20: Bayern beschließt weitere Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe


Update 31.30.2020:

Anträge zur Corona-Soforthilfe können ab sofort unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ gestellt werden. Bitte daher ab sofort KEINE! Anträge mehr per E-Mail oder in Papierform einreichen.

STMWI Pressemitteilung 79/20: Wie bayerische Unternehmen jetzt unterstützt werden


Update 25.3.2020:

STMWI Pressemitteilung 75/20: Schon mehr als 150.000 bayerische Anträge auf "Soforthilfe Corona"

STMWI Pressemitteilung 74/20: Kostenloser Marktplatz für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft


Update 24.3.2020:

STMWI Pressemitteilung 73/20: Positivliste der geöffneten Geschäfte, Stand: 23.03.2020



Update 17.3.2020, Soforthilfe für Unternehmen und Freiberufler:

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte direkt per E-Mail unter der Adresse soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de an die Regierung von Niederbayern.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe im Rahmen der "Soforthilfe Corona"


Update 16.03.2020, 12:00 Uhr:

Bayerischer Schutzschirm: Bis zu 10 Mrd. Euro schweres Hilfspaket für Unternehmen

Um Unternehmen und Arbeitsplätze über die Krise hinaus zu sichern, legt der Freistaat ein umfangreiches Unterstützungsprogramm auf:

  • Bürgschaftsrahmen für die LfA wird auf 500 Mio. € erweitert, Ausfallbürgschaften bis zu 80% werden möglich.
  • Bayernfonds soll Betrieben helfen, die kurz vor der Insovenz stehen.
  • SOFORTHILFE für Betriebe bis 250 Mitarbeiter (auch Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel, Kultur etc.): bis zu 30.000 € schnell abrufbare Unterstützung; Abwicklung über Bezirksregierung

Wir informieren Sie hier sofort, wenn geklärt ist, wie und wo der Antrag gestellt werden kann!



In Bayern gilt laut Ministerpräsident Söder wegen der Corona-Pandemie ab sofort der Katastrophenfall, vorerst für 2 Wochen. Was dies für Einzelhändler, Gastronomie & Co. bedeutet, hier kompakt:

  • Ab Dienstag, 17.03.2020 sind alle Freizeiteinrichtungen geschlossen, dies betrifft konkret Badeanstalten, Kinos, Bars, Spielhallen, Theater, Hotels, Museen, Stadtführungen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Tierparks, Fort- und Weiterbildungsstätten, Wellnesszentren, Volkshochschulen, Jugendhäuser und Musikschulen.
  • Ab Dienstag, 17.03.2020 dürfen in der Gastronomie nur noch Speiselokale und Betriebskantinen in der Zeit von 6 bis 15 Uhr öffnen. Max. 30 Personen dürfen sich darin aufhalten, jeweils mit einem Abstand von 1,5 Metern. Nach 15 Uhr sind nur noch Speisen „to go" oder Lieferservice möglich.
  • Ab Mittwoch, 18.03.2020 sind alle Geschäfte zu schließen, die nicht für die Grundversorgung notwendig sind. Geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Banken, Drogerien, Apotheken, Bau- und Gartenmärkte, Postfilialen, Läden für Tierbedarf. Die Öffnungszeiten für diese Geschäfte werden verlängert: werktags bis 22 Uhr, darüber hinaus können sie auch sonntags von 12 bis 18 Uhr öffnen.

Finanzielle Unterstützung

Aktuelle Unterstützungsangebote finanzieller Art für betroffene Unternehmen, darunter

  • Beschleunigte Darlehen
  • Steuerstundung
  • Haftungsfreistellungen
  • Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
  • Bürgschaftsprogramme
  • Mittelstandsschirm

finden Sie auf den Sonderseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie direkt bei der LfA Förderbank Bayern:

https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php



Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Möglichkeit einer Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 76 SGB IV geregelt. Danach dürfen Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dann gestundet werden, wenn

  • die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und
  • der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

Eine erhebliche Härte für das Unternehmen ist gegeben, wenn es sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung der fälligen Sozialversicherungsabgaben in diese geraten würde.


Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens bei der zuständigen Krankenkasse voraus.



Kurzarbeitsregelungen

Die aktuell geplanten, erweiterten Kurzarbeitsregelungen kompakt:

  • Mindestens 10 % der Belegschaft sind vom Arbeitsausfall betroffen.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Kurzarbeitergeldbezug ist für bis zu 24 Monate möglich.

Die Regelungen sollen ab April in Kraft treten.
Die Bundesagentur für Arbeit begleitet Sie dabei, Kurzarbeit zu beantragen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld



Ganz konkrete und praxistaugliche Informationen zu

  • Betriebliche Pandemieplanung
  • Arbeitsrechtliche Fragen (z. B. Entgeltfortzahlung im Quarantänefall oder für Eltern mit betreuungsbedüftigen Kindern)
  • Liquiditätscheck
  • u. v. m.

finden Sie auf den Seiten der IHK Niederbayern sowie des DIHK:

https://www.ihk-niederbayern.de/coronavirus-4711880
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594



Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet
einen Überblick über mögliche Förderprogramme zur „Corona-Hilfe", bspw. Exportkreditgarantien (Hermesabdeckung), Akutkredit und Universalkredit.



Weitere Informationen

Eine rechtliche Einordnung des Begriffs „Höhere Gewalt" in Bezug auf vertragliche Verpflichtungen finden Sie unter
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/aktuelles/corona-virus-hoehere-gewalt-4701112



Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. informiert auf seiner Homepage zu Entschädigungsmöglichkeiten bei Quarantäne:
https://www.vgsd.de/corona-virus-auch-selbststaendige-und-freiberufler-werden-bei-quarantaene-entschaedigt/