Übersicht über Förderprogramme im Landkreis Straubing-Bogen

Der Landkreis Straubing-Bogen gehört zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ und der Bayerischen Förderprogramme.

Weiterhin gehört der Landkreis Straubing-Bogen zum sogenannten „Ziel 2-Gebiet“, d. h. es können bayerische Fördermittel mit EU-Mitteln kofinanziert werden. Die Fördergebietskarte gibt Aufschluss.


Exemplarische Förderbeispiele sind:

  • Neuansiedlung von Betrieben
  • Erweiterungsvorhaben bestehender Unternehmen
  • Rationalisierungsmaßnahmen
  • Erwerb stillgelegter oder von der Stilllegung bedrohter Betriebe, falls dadurch deren Fortbestand gesichert wird.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Fördermittel ist eine nachzuweisende besondere regionalwirtschaftliche Bedeutung. Oberste Priorität genießt hierbei die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

Förderfähig sind in erster Linie im Anlagevermögen aktivierbare Investitionen in bauliche Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie die qualitative Verbesserung bestehender gewerblicher Tourismusbetriebe. Die Förderung erfolgt dabei in Form von Zuschüssen bzw. zinsverbilligten Darlehen, wobei eine Einzelfallbeurteilung durch die Wirtschaftsabteilung der Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit den Antragstellern vorgenommen wird.

Eine Übersicht über die Regionalförderung können Sie hier herunterladen (PDF der Regierung von Niederbayern).


Sie haben als Unternehmer die Möglichkeit verschiedene Fördermöglichkeiten zu beanspruchen. Zum einen kann eine Investition direkt in bestimmten prozentueller Höhe als Zuschuss gewährt werden. Andererseits ist es auch möglich, den Zuschuss in ein zinsgünstiges Darlehen umzuwandeln. Gerne möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick bezüglich zentraler Förderprogramme bieten:


1. Förderdatenbank

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.


2. Regionalförderprogramme in Bayern

Informationen bezüglich der Fördermodalitäten finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.


3. Technologieförderprogramme

4. Überregionale Förderprogramme

5. LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern bietet eine Reihe von zinsgünstigen Darlehen. Zuschüsse aus der Regionalförderung können in zinsgünstige Darlehen der LfA Förderbank umgewandelt werden. Das Förderangebot der LfA im Überblick:

  • Gründung – Die Startkredite der LfA erleichtern den Schritt in die Selbständigkeit.
  • Wachstum – Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen für die Zukunft zu rüsten.
  • Innovation – Die Entwicklung neuer Technologien braucht eine tragfähige Finanzierung.
  • Umweltschutz – Ökologie und Wirtschaftlichkeit sind längst kein Widerspruch mehr.
  • Stabilisierung – Drohende Schieflagen erkennen, wirkungsvoll gegensteuern.
  • Sonstige Finanzierung – Die LfA hält für bestimmte Vorhaben spezielle Angebote bereit.

6. KfW Bankengruppe

Die KfW Bankengruppe bietet eine Vielzahl von Förderangeboten für gewerbliche Unternehmen, jedoch auch für Privatpersonen.

7. Beteiligungskapital für Unternehmer

Sie sind ein erfolgreicher Unternehmer und suchen zur Finanzierung Ihrer Zukunftsvorhaben zusätzliches Eigenkapital. Dann werden Sie vielleicht bei der BayBG Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH fündig.

8. Förderprogramme für die Landwirtschaft

Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Straubing sowie beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

9. Weitere Informationen und Links

Mit dem neuen Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro.

Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online
Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im "Windhundverfahren" bewilligt.

Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das “Gesamtsystem Ladeinfrastruktur” in Deutschland:

Dazu gehört das private Laden zu Hause und beim Arbeitgeber. Hier wurde am 24. November 2020 ein extrem erfolgreiches Förderprogramm gestartet, dessen Volumen vor kurzem auf 400 Millionen Euro verdoppelt wurde. Ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte ist für den Sommer geplant.
Die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, mit dem von 2017 bis 2020 die Förderung von mehr als 30.000 öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten bewilligt wurde, steht für das Frühjahr mit einem Volumen von 500 Millionen Euro an.
Das 1.000-Standorte-Programm bildet die Grundlage für ein Schnellladenetz für ganz Deutschland, flächendeckend, bedarfsgerecht und benutzerfreundlich.
All diese Aktivitäten laufen bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zusammen. Deshalb sind sie optimal aufeinander abgestimmt.

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z. B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und entscheidend zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen.

Die Förderung im Detail:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:
    • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
    • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
    • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
    • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Bayern startet ein neues Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Gefördert werden max. 10 Ladepunkte mit 90 % der förderfähigen Kosten, max. 1.500,-- € je Ladepunkt.
Förderberechtigt sind vier Fördergegenstände:

  • Laden an touristischen Betrieben (z.B. Hotels für Gäste)
  • kommunales Laden (hier nur 9 Ladepunkte)
  • Flottenladen (es muss mindestens ein Schnellladepunkt enthalten sein)
  • Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause.

Weitere Voraussetzungen:
Die Ladepunkte müssen mit Ökostrom betrieben werden und die Ladesäulenverordnung (LSV) in ihrer aktuellen Fassung muss eingehalten werden. Diese Förderung ist günstiger als die aktuelle Förderung über das kfW Programm 441 (Unternehmen) oder 439 (Kommunen) über nicht öffentliche Ladesäulen.

Das Förderprogramm umfasst vier Fördergegenstände:

  1. Laden an touristischen Betrieben:
    Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  2. Kommunales Laden:
    Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern können bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  3. Flottenladen („Mischflottensatz“):
    Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)
  4. Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause:
    Ladepunkte für die Dienstfahrzeuge von Mitarbeitenden zu Hause

Wer kann einen Antrag stellen?

Das kommt auf den Fördergegenstand an

  1. Laden bei touristischen Betrieben:
    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen/-Apartmentbetrieben oder Campingplätzen.
  2. Kommunales Laden:
    Ausschließlich Kommunen (nicht gewerblich).
  3. Flottenladen („Mischflottensatz“):
    Natürliche und juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
  4. Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause:
    Natürliche und juristische Personen, die als Arbeitgeber wirtschaftlich tätig sind.

Förderanträge können ab 01. Juni 2022 gestellt werden. Für das Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH.

Mehr dazu unter: https://www.bayern-innovativ.de/de/foerderprogramme-elektromobilitaet/seite/foerderprogramm-nicht-oeffentliche-ladepunkte