Ehrenamt

Bayerische Ehrenamtskarte –
ein Dankeschön für Ihr
ehrenamtliches Engagement!

Tag für Tag bereichern unzählige Ehrenamtliche in den Gemeinden, Märkten und Städten unseres Landkreises den Alltag vieler Menschen und sind so ein wichtiger und wertvoller Bestandteil unserer Gesellschaft.

Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt uns die Möglichkeit, diesen ehrenamtlich Tätigen von Herzen DANKE zu sagen!

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Allgemeine bayernweite Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales oder unter www.ehrenamt.bayern.de.

+++ HINWEIS +++
Ende November 2024 findet wieder ein Ehrenabend anlässlich der Übergabe von Bayerischen Ehrenamtskarten statt. Alle Anträge, die bis zum 15. Oktober 2024 komplett am Landratsamt vorliegen, werden hierfür gerne noch berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen

Die blaue  Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist (Folge-Karten sind vier Jahre gültig), erhalten Personen ab 16 Jahren, die

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagieren (ein angemessener Kostenersatz ist zulässig) oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren die Voraussetzungen für eine blaue Ehrenamtskarte erfüllen oder mind. 25 Jahre erfüllt haben.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt,
  • Einsatzkräfte der Feuerwehr, im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben (Staatl. Ehrung für mind. 25 Jahre),
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und

Zuständig für die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in dem der/die Ehrenamtliche seinen/ihren Wohnsitz hat.

Herr Landrat Josef Laumer übergibt die Ehrenamtskarten zweimal pro Jahr im Rahmen einer kleinen Feierstunde persönlich an verdiente Ehrenamtliche. Bei größeren Gruppen (z.B. von den Freiwilligen Feuerwehren oder den Bereitschaften im Rettungsdienst) wird jeweils eine kleine Abordnung zu diesen Übergabeveranstaltungen eingeladen.

Vergünstigungen durch Akzeptanzpartner

Zahlreiche Gemeinden und Unternehmen bieten für Inhaber einer Bayerischen Ehrenamtskarte kleine Vergünstigungen an. 

Alle Vergünstigungen der Akzeptanzpartner der Ehrenamtskarte im Landkreis Straubing-Bogen finden Sie zusammengefasst in angehängter Partnerliste. 

Weitere Akzeptanzpartner in ganz Bayern finden Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Zusätzlich informiert die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“, welche über Google Play Store bzw. Apple App Store geladen werden kann, über alle Vergünstigungen in Bayern.

Erkennen können Sie alle Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte an dem einheitlichen Aufkleber „Wir machen mit!“.

Sie haben die Möglichkeit die Bayerische Ehrenamtskarte digital und/oder im Scheckkartenformat zu erhalten. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Digitale Antragstellung

Ihr Antrag auf eine Bayerische Ehrenamtskarte kann seit 01.07.2023 direkt über die App "Ehrenamtskarte Bayern" digital beantragt werden. 

Sie können die App über alle gängigen App-Stores downloaden. 

Hier geht´s zum Google Play Store

Hier geht´s zum Apple Play Store

Das digitale Antragsformular finden Sie auch unter: https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen 

Sie haben bereits eine Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat?

Auch alle Ehrenamtlichen aus dem Landkreis Straubing-Bogen, die bereits Inhaber einer Ehrenamtskarte sind, haben die Möglichkeit, eine digitale Karte zu beantragen. Senden Sie uns dafür eine kurze Email mit ihrem Wunsch, Namen und Wohnort oder Geburtsdatum an ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de. Bitte geben Sie auch an, ob Sie derzeit eine blaue oder goldene Ehrenamtskarte haben.

Sie erhalten im Anschluss einen QR-Code und Anleitung, wie Sie ihre Karte in der App registrieren können. 

Aufgrund des zu erwartenden Andrangs bitten wir um Verständnis, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.


Alle Ehrenamtskarten-Inhaber, deren Karte bereits zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, werden gebeten, für den relativ kurzen Gültigkeitszeitraum keinen extra QR-Code mehr anzufordern, sondern dies gleichzeitig mit der Verlängerung der Karte vorzunehmen. Danke!

Schriftliche Antragstellung

Sie haben die Möglichkeit, die Bayerische Ehrenamtskarte schriftlich über angehängte Antragsformulare zu beantragen. Auch in diesem Fall kann ausgewählt werden, ob eine physische Karte, eine digitale Karte oder beide Versionen beantragt werden soll. Schicken Sie uns dazu die vollständig ausgefüllten Antragsformulare per Post oder Email an: 

Landratsamt Straubing-Bogen
Treffpunkt Ehrenamt
Leutnerstraße 15
94315 Straubing

ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de

Bitte beachten Sie,

  • dass das Landratsamt Straubing-Bogen nur Anträge von Ehrenamtlichen bearbeiten kann, die wohnhaft im Landkreis Straubing-Bogen sind.
  • dass der Verein/die Organisation die ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Antrag bestätigen muss (Ausnahme: Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten und Inhaber einer Juleica).
    Falls der 1. Vorsitzende Antragsteller ist, muss diese Bestätigung durch den 2. Vorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied (Kassier, Schriftführer) erfolgen.

Informationen für Akzeptanzpartner

Das Ehrenamt macht Bayern lebens- und liebenswert. Für Ihren Beitrag verdienen die Ehrenamtlichen Anerkennung und Wertschätzung. 

Sie kommen aus dem Landkreis Straubing-Bogen und möchten ebenfalls ein sichtbares Zeichen der Dankbarkeit setzen und den Besitzern der Ehrenamtskarten den Zugang zu bestimmten Vergünstigungen anbieten?

Melden Sie sich gerne bei unserer Ansprechpartnerin Frau Gertraud Seifert, 09421/973380 oder unter ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de.

Unser Newsletter – EHRENAMT AKTUELL

Neue Akzeptanzpartner, Gewinnspiele oder ähnliches – Alle Ehrenamtskarten-Inhabern, die uns Ihre E-Mail-Adresse bei der Antragstellung zur Verfügung gestellt haben, erhalten diese Informationen durch unseren Newsletter "EHRENAMT AKTUELL" automatisch per E-Mail zugestellt. 

Falls Sie künftig diese aktuellen Informationen ebenfalls erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Bestellung EHRENAMT AKTUELL“ an ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de.

Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis Straubing-Bogen

Treffpunkt Ehrenamt
Frau Gertraud Seifert
Tel.Nr.   09421/973-380
E-Mail:  ehrenamt@landkreis-straubing-bogen.de