Kommunalwahlen im Landkreis-Straubing-Bogen

Kommunalwahlen 2026

Am 8. März 2026 wurden im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern auch im Landkreis Straubing-Bogen Landrat/Landrätin und Kreistag neu gewählt. Insgesamt werden 60 Kreistagsmandate vergeben. Landrat/Landrätin und Kreistag werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die konstituierende Sitzung findet am 4. Mai 2026 statt.

Stichwahl am 22.03.2026

Um den Landratsposten kommt es zu einer Stichwahl zwischen Ewald Seifert (CSU) und Tobias Beck (FW). Die Stichwahl findet am 22.03.2026 statt. Eine einfache Mehrheit reicht aus für einen Wahlsieg.

Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte, der für die Kommunalwahl am 08.03.2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, ist zugleich auch für die Stichwahl wahlberechtigt. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen ausgestellt!

Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 Briefwahl beantragt haben und dabei angegeben haben, dass sie für den Fall einer Stichwahl ebenfalls einen Wahlschein beantragen möchten, erhalten die Briefwahlunterlagen von Ihrer Stadt/Gemeinde automatisch zugestellt. Sofern dies nicht erfolgt ist, können die Briefwahlunterlagen bei der Stadt/Gemeinde direkt angefordert bzw. abgeholt werden. Wahlscheine können grds. bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15.00 Uhr, bei den Kommunen beantragt werden.

Wahlen an der Urne
Zur Stichwahl besteht auch am 22. März die Möglichkeit am Wahllokal von 8-18 Uhr seine Stimme abzugeben. Sofern keine Wahlbenachrichtigung mehr vorgelegt werden kann, genügt auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Die Einteilung der Stimmbezirke bleibt unverändert.

Nützliche Informationen zur Stichwahl sind auch zu finden unter: 
Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI


VORLÄUFIGES WAHLERGEBNIS -  KREISTAG


Stimmenverteilung


Sitzverteilung

Die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses ist am 12.03.2026 erfolgt. Die Gewählten können innerhalb einer Woche nach Verkündung die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt ablehnen, ansonsten gilt die Wahl als angenommen. (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG)

Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses - Kreistagswahl 2026



Endergebnisse vergangener Wahlen