Einschulungskorridor und Erweiterung des Elternbeitragzuschusses sorgen für Diskussionsbedarf

01. April 2019 : Dienstbesprechung für Trägervertretungen und Einrichtungsleiter der Kindertagesstätten
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Es herrscht Gesprächsbedarf. Denn der neu eingeführte Einschulungskorridor, die Erweiterung des Elternbeitragszuschusses oder das Gute-Kita-Gesetz sorgen dafür, dass in den Kindertagesstätten bzw. bei den Trägern und Einrichtungsleitungen eine gewisse Unsicherheit vorherrscht. Deshalb lud das Amt für Jugend und Familie beim Landratsamt Straubing-Bogen zu einer Dienstbesprechung, bei der diese Themen im Mittelpunkt standen.

Schulamtsdirektor Stephan Grotz stellte den Einschulungskorridor, der 2019/20 erstmalig zum Einsatz kommt, vor. Für Kinder, die zwischen dem 1.7. und 30.9. des jeweiligen Jahres sechs Jahre alt werden, kann auf schriftlichen Antrag der Eltern bei der Sprengelschule die Einschulung auf das kommende Schuljahr verschoben werden, nachdem diese Kinder das Einschulungsverfahren dort durchlaufen haben. Bis 3. Mai muss ein entsprechender Antrag bei der Sprengelschule gestellt werden. „Es ist wichtig, dass die Kooperation Grundschule – Kita noch enger wird“, so Grotz. Leichter mache die neue Regelung die Planungen aber sicher nicht. In Sachen Rückstellungen lag der Landkreis 2017 (14,27 Prozent) knapp über, 2018 (12,95 Prozent) knapp unter dem Bayern-Schnitt (ca. 13 Prozent). „In der Stadt Straubing sind wir mit 20,58 Prozent aber bayernweit auf Platz vier“, erläuterte Grotz. „Die Entscheidungen trifft die Schulleitung nach dem Einschulungsverfahren, nicht die Eltern oder andere Beteiligte“, macht Grotz nachdrücklich deutlich.

Die Kombination Ausweitung des Elternbeitragszuschusses zum 01.04.2019 auf 100 Euro pro Kind und Monat und fast zeitgleich Einführung Einschulungskorridor durch den Freistaat sorgt dieses Jahr besonders für Probleme. „Für die Eltern ist das natürlich erst einmal positiv. Aber es ist davon auszugehen, dass durch diesen Zuschuss die Buchungszeiten höher werden“, resümierte Gerlinde Gietl, Leiterin des Amtes für Jugend und Familie im Landkreis. Die Folge: Knapper werdende Plätze oder ein Aufnahmestopp aufgrund der Nichteinhaltung des Anstellungsschlüssels wegen fehlendem Personal. „Zu Ende gedacht hat man die Folgen in der Praxis nicht“, war die Meinung vieler anwesender Bürgermeister, die nun – wie so oft – an der „Basis“ Lösungen finden müssen.

Bereits im Dezember in Kraft getreten ist das Gute-Kita-Gesetz des Bundes, der bis 2022 mit diesem Gesetz insgesamt 5,5 Milliarden Euro investiert. In der Praxis seien aber viele Details noch unklar betonte Gerlinde Gietl. Weitaus weniger kontrovers war das Thema „Infektionskrankheiten in der Kita“, bei dem Dr. Beate Biermaier, Leiterin des Gesundheitsamtes, erläuterte, was durch das Infektionsschutzgesetz geregelt ist.

In den Kindertagesstätten des Landkreises Straubing-Bogen werden 3.561 Kinder betreut, darunter 575 unter drei Jahren (Stand Dezember 2018). 51 Kindertagesstätten gibt es beim Landkreis, darunter zwei Häuser für Kinder, zwei Horte und zwei Kinderkrippen. Zudem wurden an 37 Standorten im Landkreis Krippenplätze errichtet. Im vergangenen Jahr wurde vom Landkreis ein Qualitätszirkel für Leitungen eingeführt. Mit diesem Zirkel unter der Führung von Corinna Schmid, wurde ein Wunsch vieler Kindertagesstättenleitungen umgesetzt. „Die Resonanz war so positiv, dass sogar zwei Gruppen gebildet werden mussten. Mit dem Qualitätszirkel wollen wir dazu beitragen, die ohnehin bereits bestehende hohe Qualität in den Einrichtungen weiterzuentwickeln“, betonte die Stellvertretende Landrätin Barbara Unger. Dass am Ende der Veranstaltung noch längst nicht alle Fragen geklärt werden konnten, war angesichts der Komplexität der Themen und der häufig noch nicht endgültig feststehenden gesetzlichen Auswirkungen klar. „Aber wir hoffen, dass wir gesetzlichen Grundlagen in Zukunft gemeinsam für alle Seiten einigermaßen zufriedenstellend umsetzen können“, resümierte Gerlinde Gietl.

Foto: Schulamtsdirektor Stephan Grotz stellte den Einschulungskorridor vor.