Hasenpest auch im Landkreis Straubing-Bogen nachgewiesen

12. Dezember 2019 : Veterinäramt empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen
Gefahrenmeldung.PNG

Im Landkreis Straubing-Bogen wurde der erste Fall von Hasenpest festgestellt. Ein bei Reißing (Gemeinde Oberschneiding) gefundener Feldhase war mit dem Krankheitserreger infiziert. Dies ergab die Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Da der Erreger auch auf Menschen und viele Haustier-Arten wie Hunde und Katzen übertragbar ist, warnt das Landratsamt alle Haustierbesitzer und ruft auch Menschen, die sich in der Natur bewegen (insbesondere Jäger, Wanderer, Spaziergänger) oder von Berufs wegen mit Tieren oder Tierkadavern in Kontakt kommen (insbesondere auch hier Jäger, Köche, Metzger, Tierärzte, Landwirte) zu besonderer Vorsicht auf.

Bei der Hasenpest (im Volksmund auch Nagerpest genannt) handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern infizieren. Die Inkubationszeit beträgt beim Menschen zwischen einem und 14 Tage. Symptome sind je nach Infektionsweg Fieber, Lymphknotenschwellung, Unwohlsein, Kopf-, Glieder-, Bauchschmerzen, Husten, Übelkeit. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika.

Bei Tieren sind die auffälligsten Symptome Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. In Deutschland gibt es keinen für Tiere zugelassenen Impfstoff gegen Tularämie, so der Fachbegriff.

Das Veterinäramt empfiehlt folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden. Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
  • Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
  • Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber nur über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
  • Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten direkt im Anschluss mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
  • Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen darauf hinweisen.