Newcastle Disease bei toten Tauben in der Gemeinde Straßkirchen nachgewiesen

12. Februar 2020 : Erinnerung an Impfpflicht für Hühner und Puten in Deutschland, auch für kleine Hobbyhaltungen
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Bei toten Tauben in der Gemeinde Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) wurde die Newcastle Disease (ND) nachgewiesen. Nachdem Ende Januar im Bereich der Gemeindeverwaltung und der Grund- und Mittelschule vermehrt tote Tauben aufgefallen waren, wurde bei einer vom Veterinäramt in Auftrag gegebenen Untersuchung das aviäre Paramyxovirus, der Erreger der ND, nachgewiesen.

Die Newcastle Disease tritt weltweit bei Vögeln auf. Bislang konnte der Erreger bei mehr als 240 Vogelarten nachgewiesen werden. Die ND gilt allgemein als ungefährlich für Menschen, wird aber von Tier zu Tier übertragen. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Kot, den Luftweg und Sekrete aus. Indirekt kann der Virus über Mist, Fahrzeuge, Futter und Transportkisten erfolgen. Auch eine Übertragung durch Ratten ober andere Schädlinge ist möglich.

Der Erreger stellt insbesondere eine Gefahr für Hausgeflügelbestände dar, da das Virus zu massiven klinischen Erkrankungen und dem nahezu vollständigen Verlust des Bestandes führen kann. Für Hühner und Puten besteht in Deutschland daher eine Impfpflicht, auch für kleine Hobbyhaltungen. Eine korrekt durchgeführte Impfung bietet Schutz gegen die Newcastle-Krankheit. Neben der Impfung sind für einen gesunden Geflügelbestand auch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und eine gute Stallhygiene wichtig. Sollten Bestände noch nicht geimpft sein, sollte dies baldmöglichst durchgeführt werden.