Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich

30. April 2020 : Landratsamt ab 4. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder für die Allgemeinheit geöffnet
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Der Dienstbetrieb am Landratsamt Straubing-Bogen in der Leutnerstraße in Straubing und seinen Dienststellen in der Kolbstraße 5 sowie der  Dr.-Kumpfmüller-Straße 5 in Straubing wird ab Montag, den 4. Mai, wieder im bisherigen Umfang aufgenommen. Es werden wieder sämtliche Dienstleistungen erledigt. Allerdings: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Ansprechpartner und Telefonnummern sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/kontakt-oeffnungszeiten/telefonbuch/ zu finden.

Für die Behördenbesucher gilt während des direkten Parteiverkehrs im Landratsamt und seinen Dienststellen das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Des Weiteren wird aus Infektionsschutzgründen den Besuchern der Zutritt nur einzeln im Rahmen des vereinbarten Termins gestattet. Die Besucher werden gebeten, sich an die bestehenden Abstandsregelungen zu halten und am Eingang die Hände zu desinfizieren.

Es werden wieder sämtliche Dienstleistungen des Landratsamtes bearbeitet. Wir weisen nochmals darauf hin, nach Möglichkeit bevorzugt die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Postweg zu wählen.

Die Öffnungszeiten bleiben wie bisher bestehen. Der Zugang zum Landratsamt ist nur über den Haupteingang möglich. Dort findet eine Einlasskontrolle statt. Für Besucher, die auf Einlass warten, steht bei schlechtem Wetter eine Unterstellmöglichkeit in einem Zelt zur Verfügung.

Auch im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle werden wieder alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen haben. Auch hier ist der Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dabei wird das Termin-Angebot vorübergehend ausgeweitet: Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Die Terminvereinbarung ist nur über die Rufnummer 09421/973-580 möglich. Aufgrund der großen Nachfrage bitten wir bei der Terminvergabe um etwas Geduld. Zahlungen können nur in Bar über den Kassenautomaten abgewickelt werden. Eine Zahlung mit EC-Karte etc. ist nicht möglich.

Besonders empfohlen wird die online-Antragstellung, die derzeit auch ohne elektronischen Personalausweis (nPA) möglich ist.

Details finden sich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/8933/betrieb-zulassungsstelle-ab-mai-2020-internetinformation.pdf

Auch in der Führerscheinstelle sind Terminvereinbarungen weiterhin nur telefonisch unter 09421/973-179 möglich.

Weitere Details dazu unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/8934/betrieb-fuehrerscheinstelle-ab-04-mai-internet-info.pdf

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Beachtung.