Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Schulausfall

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Der Orkan vor wenigen Wochen hat es gezeigt: Ein kurzfristiger Schulausfall ist bei entsprechenden Witterungsbedingungen immer wieder mal möglich. Gleichzeitig gab es viele Fragen von Eltern zum Ablauf und zur Vorgehensweise.

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, um so einen Informationsleitfaden auch für die Zukunft zu geben.

 

Wer entscheidet, dass die Schule ausfällt?
Die Entscheidung, ob der Unterricht ausfällt, trifft die Lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall des Landkreises. Grundlage dieser Entscheidung ist eine Lagebeurteilung, ob der Schulweg durch die Witterungsverhältnisse eine besondere Gefährlichkeit darstellt und/oder ob die Schülerbeförderung durchführbar sein wird. Grundsätzlich ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob der Unterrichtsausfall für das gesamte Kreisgebiet oder nur auf einzelne Bereiche/Schulen beschränkt wird.

Maßgeblich ist immer der Standort der Schule, nicht das Einzugsgebiet. Es kann also auch sein, dass für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen und Schulort in einem anderen Landkreis eine Schulpflicht besteht, auch wenn im Landkreis Straubing-Bogen der Unterricht ausfällt.

Wann wird über den Schulausfall entschieden?
Die Entscheidung, ob der Unterricht ausfällt, trifft der Landkreis in der Regel bis spätestens 5.15 Uhr des jeweiligen Schultages. Sollten sich in der Zeit zwischen 5.15 Uhr und Schulbeginn unvorhergesehene extreme Wetterverhältnisse einstellen, kann es auch kurzfristiger zu Unterrichtsausfällen kommen.

Wo kann ich mich über Schulausfälle informieren?
Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls werden die Medien benachrichtigt, die die Information zum Beispiel im Radio zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten senden oder auf ihren Homepages und Sozialen Medien verbreiten.

Die Entscheidung wird in der Regel auch auf der Startseite der Landkreis-Homepage (www.landkreis-straubing-bogen.de) und auf Facebook, Twitter und Instagram bekanntgemacht.

Sollten sich in der Zeit zwischen 5.15 Uhr und Schulbeginn unvorhergesehene extreme Wetterverhältnisse einstellen, kann die Bekanntgabe über den Rundfunk möglicherweise nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Auch in diesem Fall ist die Information jedoch in der Regel über die Internetseite des Landkreises und die Sozialen Medien abrufbar.

Was kann ich tun, wenn kein Schulausfall angeordnet ist, ich aber eine unzumutbare Gefährdung für mein Kind auf dem Schulweg befürchte?
Auch wenn behördlich kein Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, können Kinder von den Eltern abgemeldet und entschuldigt werden, sofern eine Erreichbarkeit vom Elternhaus zur Schule nicht gegeben ist. Gleiches gilt auch, wenn der Schulbus bestimmte Bereiche nicht erreicht oder eine Verspätung von mindestens 30 Minuten hat. Die 30-Minuten-Regelung gilt ohnehin stets. Die Schulleiter sind über diese Regelung informiert.

Was ist mit den Schülern, die nicht zuhause bleiben können oder zu spät vom Schulausfall erfahren?
Jede Schule ist auch bei Unterrichtsausfall geöffnet. Die Betreuung in den Schulen ist auch bei witterungsbedingten Schulausfällen gewährleistet, da angeordneter Schulausfall nicht für Lehrerinnen und Lehrer gilt. Allerdings kann es sein, dass bei bestimmten Witterungsverhältnissen Schulbusse nicht oder nur teilweise fahren können. Die Betreuung der Kinder ist auch in solchen Fällen sichergestellt, in denen aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, die erst während des laufenden Unterrichts eintreten, ein vorzeitiges Schulende durch die Schulleitung angeordnet wird.

Sind die Kindertagesstätten auch von einem Schulausfall betroffen?
Da im Gegensatz zur Schulpflicht keine Kita-Pflicht besteht, von der durch Betriebsschließung von den Behörden befreit werden müsste, und es auch keine Kita-Busse gibt, sind Kindertagesstätten nicht automatisch von einem Schulausfall betroffen. Die Eltern können selbst entscheiden, wie sie agieren.