Frist zur Erstattung von Fahrtkosten zur Schule läuft bald ab

09. Oktober 2018 : Anträge für die Erstattung von Kosten für die Schülerbeförderung können nur noch bis zum 31. Oktober beim Landratsamt gestellt werden
Landkreisinformation.PNG

Das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Soziale Sicherung/ÖPNV, weist darauf hin, dass die Erstattungsanträge für die Schülerbeförderung gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise bis spätestens 31. Oktober für das vergangene Schuljahr beim Landratsamt zu stellen sind.

Diese Antragsfrist gilt sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels als auch für die Benutzung eines privaten Pkw, soweit dies notwendig war. Dabei geht es um die Kosten der Schülerbeförderung zur Berufsschule, Gymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufsfachschule ab Klasse 11. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze entfällt in bestimmten Fällen (Bezug von Kindergeld für mind. 3 Kinder, Sozialleistung nach dem SGB II oder SGB XII). Entsprechende Antragsformulare sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, Bürgerservice, Formulare & Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten.

Der Antrag kann fristwahrend beim Landratsamt gestellt werden, dabei ist zu beachten, dass der Antrag bis zum 31. Oktober tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein muss, die Aufgabe zur Post reicht hingegen nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann nachgereicht werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973200 (Herr Vaith) oder Tel. 09421/973217 (Frau Moll).