Stellungnahme zu Vorwürfen des Bayern-Ei-Untersuchungsausschusses

30. November 2017 : Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen wurden am 2. August 2017 per DVD übersandt und liegen vor

Das Landratsamt Straubing-Bogen weist die von Bayern-Ei-Untersuchungsausschuss-Mitglied Florian von Brunn gegenüber Medien und Veröffentlichungen gemachten Vorwürfe entschieden zurück. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung sieht sich das Landratsamt Straubing-Bogen dazu veranlasst, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen: Aussagen, dass zwischen 2010 und 2014 lebensmittelrechtliche Kontrollergebnisse fehlen, sind falsch. Es entspricht auch nicht der Tatsache, dass dem Ausschuss Unterlagen zu lebensmittelrechtlichen Kontrollen vorenthalten wurden.   

Wie durch das Landratsamt bereits gegenüber dem Straubinger Tagblatt auf Anfrage am Mittwoch bekannt gegeben, wurden von 2010 bis Mitte 2014 im EDV-System Tizian 20 lebensmittelrechtliche Kontrollen eingetragen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen wurden dem Untersuchungsausschuss in digitaler Form per DVD – mit insgesamt 34 umfangreichen Dateien – am 2. August 2017 über die Regierung von Niederbayern und das Umweltministerium eingescannt übersandt.

Die besagten Akten befinden sich auch auf der Liste des Ministeriums, das diese im Zuge des Aktenbeiziehungsbeschlusses angefertigt hat. Schon im Untersuchungsausschuss am Dienstag wurde Ausschuss-Mitglied Florian von Brunn von einem Veterinär des Landratsamtes Straubing-Bogen bei dessen Zeugenaussage darauf hingewiesen, dass die von Herrn von Brunn vorgelegte Liste eine ganz andere sei und nicht die lebensmittelrechtlichen Kontrollen zeige.

Des Weiteren äußert das Landratsamt größtes Unverständnis darüber, bei einer öffentlichen Ausschusssitzung Korruptionsvorwürfe gegen vier (teils ehemalige) Mitarbeiter des Landkreises zu zitieren und diese Personen dann auch noch öffentlich namentlich zu benennen, obwohl diese Vorwürfe einzig auf einem anonymen Schreiben fußen. Dieser Vorgang grenzt an den Tatbestand der Verleumdung und das Landratsamt behält sich hier weitere Schritte vor.